ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA FLIESEN MÜNKEL HÜNFELD GMBH
[ALLGEMEIN]
a.) Keramische Fliesen,- Platten- und Mosaike werden aus natürlichen Rohstoffen hergestellt und unterliegen innerhalb der Normanforderungen gewissen Schwankungen.
Alle Baustoffe, Fliesen-, Platten-, Natur- und Kunststeine, die wir bemustern, beschreiben, abbilden oder zeigen, gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe, Dekor, Struktur und Bearbeitung. Abweichungen der gelieferten Ware sind deshalb immer möglich und stellen keinen Mangel dar. Bei glasierten Fliesen, Platten und Mosaiken können Glasurrisse und bei Verwendung als Bodenbelag durch Begehen Abnutzungserscheinungen auftreten. Sie sind materialbedingt und nicht vermeidbar. Sie beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht und sind deshalb gemäß den Verkaufsbedingungen unserer Lieferwerke und Lieferanten kein Grund zur Beanstandung.
b.) Bei Bestellung von Fliesen 2. Wahl (Mindersortierung) können außer den o.g. Abweichungen u.a. Fehlstellen an den Kanten oder in der Oberflächenbeschaffenheit vorhanden sein. Alle diese Erscheinungen beeinträchtigen nicht die Güte des Belages und begründen keine Mängelrüge.
c.) Bei unsachgemäßer Reinigung der bei uns gekauften Fliesen und von uns eingebauten zementären Fugen erlischt die Gewährleistung! Reinigungs- und Pflegeanleitungen sind in unserer Ausstellung erhältlich.
d.) Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen sind unser Eigentum und unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.
[HANDWERK]
1. Angebot und Vertragsabschluss
a.) Die Massen werden vor Ort vorab durch unser Personal grob ermittelt.
b.) Änderungen von Längen- und Flächenmaßen sind vorbehalten, auf Grund örtlicher Gegebenheiten.
c.) Die Abrechnung erfolgt nach genauem Aufmaß und tatsächlichem Aufwand nach Fertigstellung der Arbeiten.
d.) Bei unvorhergesehenen Arbeiten, die bei Baustellenbesichtigung nicht erkenntlich waren, ist mit Mehrkosten zu rechnen.
e.) Für die angebotene Ware behalten wir uns einen Zwischenverkauf vor.
f.) Von uns erstellte Angebote behalten 4 Wochen ihre Preisgültigkeit.
2. Ausführung handwerklicher Arbeiten
a.) Die Ausführung und Abrechnung erfolgt nach den Richtlinien der VOB! Nebenleistungen sind separat abzurechnen (siehe VOB Teil C – DIN 18352)
b.) Bauseitige Vorleistungen: Erstellung und Unterhaltung der Zufahrtswege, Lagerplätze, Treppen und Gerüste; Mitbenutzung der im oder am Bau vorhandenen Wasser-, Gas- und Stromanschlüsse inkl. Toilette, Maßnahmen für die Weiterarbeit bei niedrigen, die Leistung gefährdeten Temperaturen, Zurverfügungstellung eines geeigneten Lagerraumes im Bau, bei Arbeiten in bewohnten Häusern ist vom Auftraggeber dafür zu sorgen, dass im Bereich der Maßnahme und im Bereich des Zugangs die vorhandenen Einrichtungen geschützt werden, da für etwaige Beschädigungen keine Haftung übernommen wird.
c1.) Handwerksarbeit ist Handarbeit – dadurch sind während der Bauausführung herstellungsbedingte Abweichungen von den in den Ausführungsplänen geforderten Nennmaßen für Länge, Größe und Gestalt von Bauteilen und Bauwerken unvermeidbar.
c2.) Abweichungen müssen so weit begrenzt werden, dass die Funktion eines Bauwerks oder Bauteils nicht beeinträchtigt wird.
d.) Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Aussparungen in den Belägen für Öffnungen, Mauervorlagen, Rohrdurchführungen und dgl. bis zu 0,10 qm Einzelfläche nicht abgezogen. Bei Abrechnung nach Längenmaß werden alle Tür- und Fensteröffnungen unter 1,00 m übermessen.
e.) Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
f.) Bewegungsfugen sind wartungsbedürftig und unterliegen nicht der Gewährleistung.
g.) Die Zeiterfassung bei Tagelohnarbeiten beinhalten Ladezeiten und Anfahrt.
h.) Das Ergänzen von Wand- und Sockelfliesen im Bereich der nachträglich eingebauten Türen und Zargen wird separat auf Tagelohnstunden abgerechnet.
3. Rechnung und Zahlungsbedingung
a.) Wir weisen darauf hin, dass der Kunde nach §14b Abs.1 S.5 UStG verpflichtet ist, unsere Rechnung 2 Jahre (als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer 10 Jahre) lang aufzubewahren.
b.) Die Rechnungssumme ist, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 7 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen.
c.) Zahlungsverzug tritt, sofern kein Zahlungsziel vereinbart wurde, spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt ein.
d.) Eingesetzte Preise behalten nur Gültigkeit, wenn die eingesetzte Zahlungsweise vom Käufer eingehalten wird. Bei Zielüberschreitung sind wir außerdem berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
e.) Gekaufte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum.
f.) Beanstandungen der gelieferten Ware, sowie der ausgeführten Arbeiten müssen sofort, Beanstandungen der Rechnungen binnen 8 Tagen nach Empfang schriftlich bei uns eingehen. Andernfalls gilt unsere Forderung in Höhe der Rechnung als von Ihnen anerkannt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hünfeld.
[HANDEL]
1. Angebot und Vertragsabschluss
a.) Die genauen Mengen müssen vor Ort vom Kunden selbst oder dem vom Kunden beauftragten ausführenden Fliesenleger ermittelt werden.
b.) Von uns erstellte Angebote behalten 4 Wochen ihre Preisgültigkeit.
c.) Für die angebotene Ware behalten wir uns einen Zwischenverkauf vor.
2. Bestellung und Rücknahme
a1.) Bestellte Ware – Extrabestellung vom Werk – ist von jeglicher Rücknahme ausgeschlossen.
a2.) Die Rücknahme von Lagerfliesen ist innerhalb 4 Wochen nach Lieferscheinerstellung möglich! Es werden nur volle Pakete mit passender Brandfarbe/ Brandnummer zurück genommen.
a3.) Die Rücknahme von Verarbeitungsmaterial (Bauchemie) ist bei verschlossener Verpackung innerhalb 4 Wochen, bei bereits geöffneter Verpackung innerhalb 2 Wochen nach Lieferscheinerstellung möglich.
a4.) Die Verrechnung zurück gegebener Lagerfliesen und Bauchemie erfolgt durch eine Gutschrift – es erfolgt keine Barauszahlung.
b.) Die Lieferzeit ist stets als annähernd zu betrachten. Kurzfristige Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Kunden nicht von der Abnahmepflicht. Sonstige Lieferverzögerungen oder Unvermögen infolge von Umständen, die nicht unserer unmittelbaren Einwirkung unterliegen, berechtigen den Käufer nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz- oder sonstigen Ersatzansprüchen. Ist uns die Lieferung infolge der genannten Umstände unmöglich, so erlischt unsere Leistungsverpflichtung. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
3. Abholung und Transport
a.) Der Leistungsumfang bei Handelsaufträgen beinhaltet keine Warenlieferung zur Baustelle des Kunden! Sondervereinbarungen können vereinbart werden.
b.) Die Abholung der vom Kunden bestellten Ware erfolgt in unserem Lager durch den Kunden oder vom Kunden beauftragten Abholer mit dafür geeignetem Transportgerät.
c.) Der Kunde bzw. Abholer hat vor Beginn des Transportes die gesamte Ware auf dem Transportgerät mit geeigneten und dafür freigegebenen und vorgesehenen Gurten und Anti-Rutschmatten fachgerecht zu sichern.
d.) Wir übernehmen keine Haftung für Transportschäden an Ware und/oder Transportgeräten während dem Transport durch den Kunden bzw. Abholer zum Lieferort bzw. zur Baustelle des Kunden.
e.) Wir verladen alle Materialien auf Europaletten. Diese berechnen wir – sofern nicht die entsprechende Anzahl an Tauschpaletten in qualitativ einwandfreiem Zustand zurückgegeben wurde – zu den Selbstkosten.
4. Rechnung und Zahlungsbedingungen
a.) Wir weisen darauf hin, dass der Kunde nach §14b Abs.1 S.5 UStG verpflichtet ist, unsere Rechnung 2 Jahre (als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer 10
Jahre) lang aufzubewahren.
b.) Die Rechnungserstellung erfolgt direkt nach Lieferscheinerstellung. Sondervereinbarungen können vereinbart werden.
c.) Die Rechnungssumme ist, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 7 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen.
d.) Zahlungsverzug tritt, sofern kein Zahlungsziel vereinbart wurde, spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt ein. Sondervereinbarungen können vereinbart werden.
e.) Eingesetzte Preise behalten nur Gültigkeit wenn die eingesetzte Zahlungsweise vom Käufer eingehalten wird. Bei Zielüberschreitung sind wir außerdem berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
f.) Gekaufte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum.
g.) Beanstandungen der gelieferten Ware müssen sofort, Beanstandungen der Rechnungen binnen 8 Tagen nach Empfang schriftlich bei uns eingehen. Andernfalls gilt unsere Forderung in Höhe der Rechnung als anerkannt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hünfeld.
Teilnichtigkeit
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmungverfolgten Zweck am nächsten kommt.